AGB
1. Allgemeines (1) SECOND-BEV.de GmbH (nachfolgend SECOND-BEV) bietet einen Online-Marktplatz für den Business-to-Business-Bereich an. Über das Netzwerk werden hauptsächlich gebrauchte Maschinen und Anlagen aus der Getränketechnik vermarktet. (2) Diese AGB gelten für Kaufleute. Sofern sich ein Nichtkaufmann bei SECOND-BEV registrieren läßt erkennt er die vorliegenden AGB an. Die Vereinbarung zwischen SECOND-BEV und den Nutzern richtet sich nach den folgenden Regelungen.
2. Nutzer, Registrierung (1) Kunden, die am Online Netzwerk SECOND-BEV teilnehmen wollen, müssen sich hierfür registrieren ("Nutzer"). (2)Zur Registrierung muss das online zur Verfügung gestellte Registrierungsformular voll-ständig ausgefüllt werden. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Er ist verpflichtet, SECOND-BEV eine Änderung der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. (3) SECOND-BEV behält sich vor, bei Angabe falscher Daten oder bei Mißbrauch die Registrierung zurückzuziehen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. (4) Wird der Nutzer von einem Vertreter registriert, ist SECOND-BEV berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsvollmacht zu verlangen. Die Einzelheiten des Vertretungsnachweises bestimmt SECOND-BEV. (5) Die Registrierung wird wirksam, wenn der Kunde online seine Kenntnisnahme von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sein Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt hat.
3. Persönliche Identifikationsnummer (1) Wird der Registrierungsantrag von SECOND-BEV nicht zurückgewiesen, erhält der Nutzer von SECOND-BEV ein persönliches Login-Code. (2) Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Code vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt und von anderen Personen nur mit seiner Ermächtigung benutzt wird. Erhält der Nutzer Kenntnis von einer Verletzung der Sicherheit irgendwelcher auf der SECOND-BEV Webseite gespeicherter Informationen, wie z.B. von Diebstahl oder unberechtigter Benutzung der Zugangsdaten des Nutzers oder der Information über Zahlungen, oder hält er solche Vorkommnisse für möglich, hat er SECOND-BEV unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
4. Veräußerungsmodelle; allgemeine Bestimmungen (1) Der Verkäufer kann wählen, ob er (a) ausschließlich am Online-Marktplatz von SECOND-BEV teilnehmen möchte oder (b) ob er auf ein breiteres Dienstleistungsangebot von SECOND-BEV zurückgreifen möchte. (2) Bei Teilnahme am Online-Handelsplatz von SECOND-BEV kann der Verkäufer wählen, ob er (a) den Kaufgegenstand zum Festpreis verkaufen, (b) einen abgeschlossenen Plattform für Großkunden (Interaktiv), zu dem lediglich von ihm zugelassene Nutzer Zugang erhalten, einrichten ("Private Exchange") will (3) Sofern sich der Verkäufer für das Dienstleistungsangebot von SECOND-BEV entscheidet übernimmt SECOND-BEV im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zusätzliche Aufgaben und Vertriebsaktivitäten (Offline). (4) Der Kaufinteressent kann ein Kaufgesuch in Form einer Annonce aufgeben. (5) Zur Beschreibung des Kaufgegenstandes muss der Nutzer die in dem Eingabeformular als "Mindestangabe" gekennzeichneten Merkmale angeben. (6) Verkäufer kann nur der tatsächliche Besitzer (oder einer von ihm beauftragten Vertreter) der Anlage oder Maschine sein.. (7) SECOND-BEV behält sich vor, einen Kaufgegenstand oder ein Kaufgesuch ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuzuordnen. SECOND-BEV ist berechtigt, sein Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern. Ferner darf SECOND-BEV jederzeit die zu seiner Plattform gehörenden Benutzeroberflächen ändern. Außerdem ist SECOND-BEV jederzeit berechtigt, die Teilnahme des Nutzers am Online-Handelsplatz nach eigenem Ermessen zu sperren. (8) Der Nutzer versichert, daß eine Einstellung der Kaufgegenstände oder Kaufgesuche in die Plattform nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt und sich nicht in irgendeiner Form nachteilig auf andere Daten oder Datenverarbeitungssysteme der SECOND-BEV ("System") auswirkt. (9) Ist eine Frist nach Datum und Uhrzeit bestimmt worden, ist die Uhrzeit der Systemuhr von SECOND-BEV ausschließlich maßgeblich. (10) Es gelten ausschließlich die vom Nutzer gemachten Preisangaben in der vom Nutzer gewählten Währung. Von SECOND-BEV vorgenommene Umrechnungen der Preisangaben in andere Währungen dienen lediglich der unverbindlichen Information der Nutzer.
5. Festpreismodell (1) Der Verkäufer gibt online einen Festpreis für den Kaufgegenstand an. Weiterhin legt er das Ende der Ausschreibungsfrist nach Datum und Uhrzeit fest. Bei der Erklärung des Verkäufers handelt es sich um ein Angebot, das für die Dauer der Angebotsfrist bindend ist. (2) Der Käufer erklärt online bindend die Annahme des Angebots. SECOND-BEV handelt in Bezug auf die Annahme sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch als Empfangsbote des Verkäufers. (3) Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer und demjenigen Käufer, der als erster die Annahme erklärt hat, zustande. SECOND-BEV teilt dem Verkäufer die Kontaktdaten dieses Käufers mit.
6. Kaufgesuche (1) Der Kaufinteressent gibt einen Kaufgegenstand, den er erwerben möchte, an. Bei den Angaben des Kaufinteressenten handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Kaufinteressent hat jederzeit die Möglichkeit, seine Aufforderung zurückzuziehen, eine Bindungswirkung entsteht nicht. (2) Der Verkäufer gibt auf die Aufforderung hin online ein bindendes Angebot ab. Das Angebot erfolgt unter Bestimmung einer Annahmefrist, deren Ende der Verkäufer nach einem Datum festlegt. In Bezug auf das Angebot handelt SECOND-BEV sowohl als Erklärungsbote des Kaufinteressenten als auch als Empfangsbote des Verkäufers. (3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kaufinteressent auf das Angebot eines von ihm ausgewählten Verkäufers hin eine Annahmeerklärung abgibt. SECOND-BEV handelt in Bezug auf eine solche Annahmeerklärung sowohl als Erklärungsbote als auch als Empfangsbote des Käufers. Hat der Kaufinteressent eine Annahmeerklärung abgegeben, übermittelt ihm SECOND-BEV die Kontaktdaten des Verkäufers. SECOND-BEV informiert diesen Verkäufer über die Weitergabe seiner Kontaktdaten.
7. Geschlossenes Netzwerk (1) Auf Wunsch des Verkäufers bzw. Großkunden wird SECOND-BEV einen geschlossenen Bereich für den Verkäufer einrichten, in dem der Verkäufer Kaufgegenstände unter Ausschluß der Öffentlichkeit zum Verkauf anbieten kann. (2) Der Verkäufer benennt SECOND-BEV die E-Mail Adressen der Personen, die einen Zugang zu dem geschlossenen Bereich erhalten sollen. SECOND-BEV wird diesen Personen eine eMail mit Zugangs-Code zuschicken.
8. Ausschließlichkeit (1) Nimmt ein Nutzer mit dem Verkäufer bzw. Kaufinteressenten unmittelbar mit dem Wunsch Kontakt auf, über einen Kauf von in die Plattform eingestellten Gegenständen zu verhandeln, ohne darauf hinzuweisen, dass er durch SECOND-BEV auf diesen Gegenstand aufmerksam gemacht worden ist, ist der Verkäufer bzw. Kaufinteressent verpflichtet, bei SECOND-BEV nachzufragen, ob der Nutzer durch SECOND-BEV von diesem Gegenstand erfahren hat. Legt der Nutzer offen, dass der von SECOND-BEV von dem Gegenstand erfahren hat, ist der Verkäufer verpflichtet, SECOND-BEV von der Kontaktaufnahme in Kenntnis zu setzen. (2) Die Nutzer verpflichten sich Verträge nur über SECOND-BEV zu schließen. (3) Lässt der Verkäufer Vor-Ort-Besichtigungen zu, verpflichten sich die Nutzer alle Informationen die sie während dieser Besichtigung erhalten haben, soweit und solange sie nicht allgemein bekannt sind, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus streng vertraulich zu behandeln.
9. Zurechnungen von Erklärungen, Äußerungen und Handlungen (1) Sämtliche Willenserklärungen, geschäftsähnliche Handlungen oder sonstige rechtlich relevante Äußerungen oder Handlungen, die von SECOND-BEV auf Veranlassung eines Nutzers in die Plattform eingestellt oder einem anderen Nutzer überbracht oder von einem anderen Nutzer entgegengenommen werden, sind keine Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen, die SECOND-BEV selbst in eigenem Namen oder sonst mit Wirkung für oder gegen SECOND-BEV oder als Vertreter in fremdem Namen abgibt oder vornimmt oder entgegennimmt; sie sind ausschließlich Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen der Nutzer selbst. (2) SECOND-BEV übernimmt keinerlei Verpflichtung für die Lieferung oder Abnahme von Waren oder die Erbringung von Gegenleistungen hierfür.
10. Vergütung (1) Für den Käufer sind die von SECOND-BEV angebotenen Dienstleistungen kostenlos. (2) Second-Bev erhält bei erfolgreicher Vermittlung einer Maschine/Anlage eine Provision vom Verkäufer, deren Höhe der Verkäufer im Vorfeld selbst bestimmt und die er Second-Bev schriftlich bestätigt. Diese Prozente gelten für die ausschließliche Teilnahme am Online-Marktplatz (ohne zusätzliche Dienstleistungen seitens SECOND-BEV). Verkäufe an Käufer, die in einem anderen EU-Staat ansässig sind, können nur nach Vorlage einer amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mehrwertsteuerfrei erfolgen. Bei den Verkäufen an Käufer, die außerhalb der EU ansässig sind, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vorlage einer ordnungsgemäß abgestempelten Kopie mit Stempel des Ausfuhrnachweises erstattet. (3) Die Vergütungspflicht tritt ein, wenn SECOND-BEV die Annahmeerklärung des Käufers / Verkäufers die jeweils andere Partei erfolgreich versandt hat und ein Kaufvertrag zustandekommen sollte. Die Vergütungspflicht tritt auch ein, wenn der Verkäufer mit einem Nutzer von SECOND-BEV außerhalb der Plattform einen Vertrag über den Angebotsgegenstand abschließt. (4) Alternativ zur Provisionsabrechnung nach erfolgreicher Vermittlung hat der Verkäufer die Möglichkeit pro angebotener Maschine über Second-Bev eine vierteljährliche Gebühr von € 150,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteue an die Second-Bev.de GmbH zu entrichten. In diesem Fall entfällt die Provision an Second-Bev nach erfolgreicher Vermittlung. (5) Zahlt der Verkäufer bei Fälligkeit nicht, so ist der geschuldete Betrag mit 4 (vier) von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz oder dem diesem folgenden Zinssatz zu verzinsen. SECOND-BEV bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Ernstfall vorbehalten. (6) Dienstleistungen welche vom Kunden in Anspruch genommen werden, sind gegen Aufwand separat zu berechnen.
11. Gewährleistung SECOND-BEV kann nicht mit völliger Sicherheit ausschließen, dass die Personen, die in den von SECOND-BEV überbrachten oder in Empfang genommenen Willenserklärungen als Anbietender oder Annehmender bezeichnet ist, tatsächlich nicht existiert. Die wirkliche Urheberschaft einer Willenserklärung bleibt insofern stets zweifelhaft. Der Nutzer, der ein Angebot abgibt oder annimmt, handelt deshalb hinsichtlich der Existenz des Vertragspartners auf eigene Gefahr. Ebenfalls kann SECOND-BEV nicht mit völliger Sicherheit ausschließen, daß ein Benutzername, ein Paßwort oder eine URL in die Hände einer von einem Nutzer nicht zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Person gerät. Diese Gefahr trägt der Nutzer selbst. Eine Haftung von SECOND-BEV nach den Regeln der Haftung des Boten ohne Botenmacht ist ausgeschlossen.
12. Haftung (1) Die Haftung von SECOND-BEV für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf die Höhe der vom Verkäufer geschuldeten Vergütung (Ziffer 12) sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. (2) Im übrigen haftet SECOND-BEV unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertretung und Leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet SECOND-BEV nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unver- mögen nach Ziffer 14 Abs. 1. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SECOND-BEV nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß Ziffer 14 Abs. 1 entsprechend. (4) Eine Haftung von SECOND-BEV für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG). (6) SECOND-BEV haftet nicht für die Kreditwürdigkeit der Nutzer. (7) SECOND-BEV haftet weder für die sachliche noch für die rechnerische Richtigkeit der von ihn in andere Währungen umgerechneten Preisangaben des Verkäufers. (8) Die Nutzer sind gegenüber SECOND-BEV für alle Schäden haftbar, die SECOND-BEV durch eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen erleidet. Die Nutzer sind verpflichtet, SECOND-BEV für sämtliche Schäden freizustellen, die bei SECOND-BEV durch fehlerhafte oder virenbehaftete Daten der Nutzer entstehen.
13. Kündigung (1) SECOND-BEV kann den durch die Registrierung zustande gekommenen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Nutzer kann den Vertrag ebenfalls jederzeit kündigen, es sei denn, er hat eine Willenserklärung abgegeben (Angebot oder Annahme), an die er gebunden ist. Die Vergütungspflicht bleibt von einer Kündigung des Nutzers unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. (2) Kündigt SECOND-BEV den Vertrag, so ist sie berechtigt, den Benutzernamen zu sperren und die Nutzerdaten zu löschen.
14. Umgang mit Erklärungen / Daten (1) Alle Erklärungen der Nutzer erfolgen hinsichtlich der Identifizierungsdaten der Nutzer für die anderen Nutzer verdeckt. SECOND-BEV ist lediglich in Fällen, in denen ein Vertragsschluß zustande gekommen ist sowie in den Fällen einer Vor-Ort-Besichtigung berechtigt, Nutzern Identifizierungsdaten von anderen Nutzern offenzulegen. In diesen Fällen werden die Kontaktdaten der Nutzer mitgeteilt. (2) Die Identifizierungsdaten des Nutzers sowie die im Zusammenhang mit den Erklärungen nach den Ziffern 5 bis 7 an SECOND-BEV übermittelten Daten werden von SECOND-BEV in maschinenlesbarer Form gespeichert. Die Daten werden vorbehaltlich des Absatzes 3 von SECOND-BEV nur zum Betrieb der Plattform verwendet. (3) SECOND-BEV ist nicht verpflichtet, Daten der Nutzer hinsichtlich abgeschlossener Verträge sofort zu löschen, sondern berechtigt, diese Daten gespeichert zu halten. Eine entsprechende Einwilligung erklärt der Nutzer durch die Anmeldung. Die Einwilligung in die Verwendung von Daten kann der Nutzer jederzeit widerrufen.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand (1) Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts. (2) Die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft bzw. des diese umsetzenden deutschen Rechts über die Informationspflichten und über den Vertragsschluß gelten nicht. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Regensburg. SECOND-BEV ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
16. Abweichende AGB / Salvatorische Klausel (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SECOND-BEV gelten ausschließlich. Entgegenstehend oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SECOND-BEV abweichende Bedingungen von Kunden erkennt SECOND-BEV nicht an, es sei denn, SECOND-BEV hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, daß der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbart wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

